- Details
- Bernd Weirich
- Kategorie: Feuerwehr
Allgemeine Hinweise zum Katastrophenschutz und zu Ihrer privaten Notfallvorsorge Auch in unserem noch so zivilisierten und technisierten Leben können jederzeit Gefahrenlagen größeren Ausmaßes drohen: so genannte anthropogene Gefahren, wie zum Beispiel Unfälle, Havarien, Systemfehler, Überalterung, Anschläge, Sabotage, Kriege natürliche Gefahren, wie zum Beispiel Extremwetterlagen, Feuer, Dürre, Erdbeben, Pandemien etc. Für eine umfassende Gefahrenabwehr steht der Bevölkerung ein umfangreiches Hilfeleistungssystem zur Seite.
Während Feuerwehr und Rettungsdienst zur alltäglichen Hilfeleistung bereitstehen, unterhalten die Länder den Katastrophenschutz, um Katastrophen und Gefahren unserer technisierten Umwelt begegnen zu können. Der Bund verstärkt und ergänzt das integrierte Hilfeleistungssystem für großflächige Gefahrenlagen und Krisen. Zusätzliche Fahrzeuge, freigestelltes Personal, Rettungshubschrauber des Zivilschutzes und das Technische Hilfswerk werden vom Bund zur Verfügung gestellt. Bund, Länder und Gemeinden arbeiten somit partnerschaftlich im Bevölkerungsschutz zusammen, um Bürgerinnen und Bürgern in einer Notsituation Hilfe zu leisten. Die Kommunen haben gegenüber ihrer Bevölkerung bei einem derart außergewöhnlichen Ereignis aus der allgemeinen Daseinsvorsorge heraus folgende Aufgaben: Menschenleben und Gesundheit schützen Tiere und Sachwerte schützen die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht erhalten und, soweit es geht, alle gesetzlichen Aufgaben weiterhin erfüllen die Funktion vieler notwendiger Einrichtungen aufrecht erhalten (hohe) wirtschaftliche Schäden vermeiden oder in Grenzen halten Bis Hilfe eintrifft, vergeht jedoch Zeit- wertvolle Zeit, in der es vielleicht auf Minuten ankommt, die über das Leben von Menschen oder den Erhalt von Sachwerten entscheiden. Minuten, in denen jeder von uns auf seine eigenen Fähigkeiten angewiesen sein kann. Vorsorge und Eigenhilfe im Katastrophenfall Die beste Hilfe ist nicht immer sofort zur Stelle. Bei einer großflächigen Katastrophe können die Rettungskräfte nicht überall sein. Und so vergeht Zeit – wertvolle Zeit, in der es vielleicht auf Minuten ankommt, die über das Leben von Menschen oder den Erhalt von Sachwerten entscheiden. Minuten, in denen jeder von uns auf seine eigenen Fähigkeiten angewiesen sein kann. Wenn Sie sich und Ihren Nachbarn selbst helfen können, sind Sie klar im Vorteil.
Jeder muss sich fragen: „Bin ich vorbereitet? Kann ich mir und anderen in Notsituationen helfen?“ Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen zu spät. Wenn es brennt, müssen Sie sofort reagieren. Wenn Sie und Ihre Familie evakuiert werden müssen, können Sie nicht erst beginnen, Ihr Notgepäck zu packen. Wenn der Strom für Tage ausfällt, sollten Sie einen Notvorrat im Haus haben.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt unter folgendem Link Hilfestellungen, wie Sie sich auf einen möglichen Katastrophenfall vorbereiten: Ratgeber: Vorsorge für den Katastrophenfall Außerdem finden Sie unter dem folgenden Link Informationen dazu, wie Sie sich in einer Notsituation richtig verhalten. Ratgeber: Handeln in Katastrophen Wenn Sie die Hinweise des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe berücksichtigen, haben Sie ein gutes Stück für den Notfall vorgesorgt. Erstellen sie ihre persönliche Checkliste
- Details
- Burkhard Trossen
- Kategorie: Feuerwehr
Mitglied werden in der Feuerwehr Bruch Feuerwehrmann/-frau werden:
Wie komme ich zur Feuerwehr Bruch? Erste Einstiegsmöglichkeiten gibt es in unserer Bambini-Feuerwehr schon ab 6 Jahren, oder ab 10 Jahren in unserer Jugend-Feuerwehr.
Ab 16 Jahren besteht auch für Neu- und Quereinsteiger und --Einsteigerinnen die Möglichkeit, in den aktiven Dienst einzutreten. In der Regel geschieht dies, indem man die Termine der Übungs- und Schulungstreffen der Feuerwehr Bruch erfragt und sich dort vorstellt, um den ersten Kontakt aufzubauen, oder man nimmt Kontakt zum Wehrführer, Stellvertreter oder zu einem Feuerwehrmann/frau der Feuerwehr Bruch auf und bespricht die Möglichkeiten des Einstiegs. Einstiegsmöglichkeiten bestehen im Prinzip zu jeder Zeit und in jedem Lebensalter – erst mit 63 Jahren ist Schluss mit dem regulären ehrenamtlichen aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr. Die Freiwillige Feuerwehr Bruch ist Bestandteil der Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land. Unter der Homepage https://Bruch-Eifel.de findet man die Kontaktdaten.
- Details
- Bernd Weirich
- Kategorie: Feuerwehr
N O T R U F 112
Die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren erfolgt über den Notruf 112. Der Notruf 112 wird von der Leitstelle Trier entgegengenommen.
Aufgrund der Schilderung der Schadenslage und des Ortes wird die Feuerwehreinsatzzentrale im Feuerwehrhaus Salmtal und alle für die jeweilige Schadenslage erforderlichen Feuerwehreinheiten durch die Leitstelle alarmiert. Nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Trier erfolgt die weitere Alarmierung von Feuerwehreinheiten bei Bedarf durch die Feuerwehreinsatzzentrale Salmtal.
Nur die Alarmierung über den Notruf 112 garantiert eine planmäßige Alarmierung! Aus Kostengründen verfügen nicht alle Feuerwehren über die gleiche Ausstattung an Fahrzeugen und Ausrüstung. So sind z. B. Fahrzeuge mit eingebautem Löschwassertank oder mit Rettungsgeräten (insbesondere Spreizer und Schere) für die Technische Unfallhilfe nur bei den Stützpunkt Feuerwehren bzw bei wenigen anderen Feuerwehren stationiert. Bei einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person oder einem Fahrzeugbrand außerhalb einer geschlossenen Ortschaft können aus diesem Grund nur die Feuerwehren wirksame Hilfe leisten, die über die entsprechenden Fahrzeuge und Gerätschaften verfügen.
In einem solchen Fall in den nächsten Ort zu fahren und manuell die Sirene auszulösen könnte daher zu unnötigen zeitlichen Verzögerungen führen.
Die Funkmeldeempfänger, die Leitstelle Trier und die Feuerwehreinsatzzentrale Salmtal werden bei manuellem auslösen der Sirene nicht alarmiert, deshalb immer den Notruf 112 wählen.
Nur die Leitstelle Trier und die Feuerwehreinsatzzentrale Salmtal sind anhand der gemeldeten Schadenslage in der Lage direkt die zuständigen Feuerwehreinheiten nach Plan zu alarmieren.
- Details
- Bernd Weirich
- Kategorie: Feuerwehr
Stromausfall
Anlaufstelle bei Notfällen während eines Stromausfalles länger als 30 Minuten ist für die Bürger und Bürgerinnen in Bruch das Gerätehaus. Es kann jederzeit durch Unwetter oder technische Defekte zu einem längeren Stromausfall kommen. Oftmals handelt es sich nur um lokale Stromausfälle bei denen nur wenige Orte betroffen sind. Totalausfälle in ganzen Regionen sind zum Glück eher selten aber nicht unmöglich. Die Versorgungsicherheit hat aber zur Folge, das nur noch wenige wissen, wie sie sich bei einem Stromausfall zu verhalten haben und welche Konsequenzen ein Stromausfall mit sich bringt.
Grundsätzlich sieht der Alarm und Einsatzplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vor, dass bei einem Stromausfall länger als 30 Minuten in den betroffenen Gemeinden die Gerätehäuser besetzt werden.
Sollte es zum Beispiel zu einem medizinischen Notfall kommen und keine Telefon-und Handynetze mehr funktionieren, können über den Feuerwehrfunk im Feuerwehrfahrzeug entsprechende Rettungskräfte (Notarzt, Polizei usw.) alarmiert werden.
- Details
- Bernd Weirich
- Kategorie: Baugebiet "In Krummenau"
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ortsgemeinde Bruch bietet sechs der zwölf aus dem Plan ersichtlichen Baugrundstücke im Rahmen einer Interessenbeurkundung zum Kauf an.
Der Verkauf erfolgt entsprechend der „Vergaberichtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken“ vom 13.07.2021.
Bei dem noch zu erschließendem Baugebiet kann aufgrund der aktuellen Planung zurzeit keine Angabe über den Verkaufspreis je m² Grundstücksfläche gemacht werden. Voraussetzung für den Erwerb eines Baugrundstücks ist die Teilnahme am Verfahren, es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Abnahme.
Die Vergabeunterlagen bestehen aus folgenden Dokumenten:
1. Vergaberichtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken vom 13.07.2021
2. Bebauungsplan
3. Bewerbungsbogen
4. Angebots-Kennzettel
Vor einer Bewerbung bitten wir Sie, die Vergaberichtlinie aufmerksam zu lesen. Interessierte können sich bei Fragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Herr Marcel Wallscheid, Zimmer 213, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, Tel: 06571-107-168 wenden.
Bewerbungen sind schriftlich und spätestens bis zum 13. August 2021, 10:00 Uhr ausschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land einzureichen. Bitte nutzen Sie den Angebots-Kennzettel und befestigen (kleben) Sie diesen bei Abgabe Ihres Angebotes auf den verschlossenen Briefumschlag. Bei der Öffnung der Angebote dürfen Bewerberinnen oder Bewerber und deren Bevollmächtigte nicht anwesend sein. Die Öffnung der Angebote erfolgt von mindestens zwei Vertretern der Verbandsgemeindeverwaltung.
Es wird darauf hingewiesen, dass bisherige Interessenbekundungen für Bauflächen, ob schriftlich oder mündlich vorgebracht, keine Berücksichtigung finden.
- Details
- Bernd Weirich
- Kategorie: Baugebiet "In Krummenau"
Die Informationen und die Vergabeunterlagen zum Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken im Baugebiet „In Krummenau“ der Ortsgemeinde Bruch werden am 23.07.2021 im Mitteilungsblatt und auch auf dieser Seite veröffentlicht.
- Details
- Bernd Weirich
- Kategorie: Von Bürgern für Bürger
Ab Gründonnerstag bis Karsamstag schweigen bekanntlich die Kirchenglocken. Statt wie gewohnt mit dem Klappern durch unser Dorf zu ziehen, haben zahlreiche kleine und große Brucher BürgerInnen die Rappel - Aktion von zu Hause aus unterstützt. Auch in schwierigen Zeiten sollten wir darauf achten, unsere Traditionen aufrecht zu erhalten.
Dazu habt ihr bei dieser Aktion beigetragen - vielen Dank!
- Details
- Bernd Weirich
- Kategorie: Radweg nach Dreis
- Details
- Katja Kemmer
- Kategorie: Von Bürgern für Bürger
Liebe Kinder, Jugendliche und Erwachsene,
leider müssen wir dieses Jahr wieder von zu Hause aus klappern.
Wie auch im letzten Jahr dürft ihr euch montags eine kleine Belohnung bei Katja vor der Haustür abholen.
Gerne könnt ihr Katja Bilder von euch beim Klappern schicken, die wir dann auf der Homepage von Bruch und im Amtsblatt veröffentlichen.
Die Klapperzeiten:
An Karfreitag und Karsamstag jeweils
um 6 Uhr, 12 Uhr und 19:30 Uhr
zusätzlich am Karfreitag für den Kreuzweg um 14:30 Uhr und 14.45 Uhr
zusätzlich am Karsamstag für die Osternachtfeier um 21:00 Uhr und 21:15 Uhr
Viel Spaß und bleibt gesund.
- Details
- Simone Trierweiler
- Kategorie: Von Bürgern für Bürger
Hier ein paar tolle Fotos vom Spaziergang bei Bruch-Tiefenau- Eifelsteig! Eiszapfen-Winterwonderland ein tolles Naturschauspiel, was auch den Mädels viel Spaß bereitet hat!